Leider entspannt sich die Lage derzeit nicht. Jeden Tag kann man aus den Medien lesen & hören, dass die positiv Getesteten stätig zulegen. Hier ein paar Zahlung & Fakten* im vergleich zu einer Woche:
Mit Stand Dienstag, 14.09.2021 hatten wir bisher
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713.269 Fälle | 10.849 verstorbene | 681.014 genesene |
805 Personen befanden sich aufgrund des Corona-Virus im Krankenhaus. Von den 805 Personen wurden 200 auf den Intensivstationen betreut.
Neuinfektionen in den jeweiligen Bundesländern
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Burgenland: 39 | Salzburg: 101 | Kärnten: 71 |
Steiermark: 187 | Niederösterreich: 242 | Tirol: 157 |
Oberösterreich: 340 | Vorarlberg: 101 | Wien: 458 |
Mit Stand Dienstag, 21.09.2021 hatten wir bisher
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726.674 Fälle | 10.918 verstorbene | 693.600 genesene |
897 Personen befanden sich aufgrund des Corona-Virus im Krankenhaus. Von den 897 Personen wurden 214 auf den Intensivstationen betreut.
Neuinfektionen in den jeweiligen Bundesländern
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Burgenland: 28 | Salzburg: 67 | Kärnten: 37 |
Steiermark: 99 | Niederösterreich: 209 | Tirol: 104 |
Oberösterreich: 293 | Vorarlberg: 51 | Wien: 352 |
*Daten aus dem Epidemiologischen Melderegister (EMS), Aktualisierung täglich 14:00 Uhr
Wie ersichtlich ist, steigen die Gesamtzahlen und die Regierung veröffentlichte am 15.09.2021 einen Stufen-Plan, wie sie mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie Herr der Lage werden. Wie aus der Zeit & Vergangenheit dazugelernt, wurde ein wichtiger Indikator miteinbezogen, und zwar die Auslastung der Intensivbetten. Die Maßnahmen treten jeweils 7 Tage nach Erreichen der maximalen Intensivbettenkapazitäten in Kraft bzw. sind bundesweit folgende Maßnahmen ab dem 22.07.2021 per Verordnung des Bundes geregelt:
Stufenweise werden folgende Maßnahmen wirksam:
Stufe 1 - 10 % (200 Betten) der Intensivkapazitäten - ist sei 15.09.2021 in Kraft
- Verschärfung der Kontrollen von den geltenden Maßnahmen
- Antigen-Tests haben nur mehr eine Gültigkeit von 24 h (nicht wie bisher 48 h)
- Verpflichtend FFP2 Masken in Geschäften des täglichen Bedarfs & öffentlichen Verkehrsmitteln (vorher das Tragen einer MNS-Maske)
- Verpflichtendes tragen einer FFPS Maske für Ungeimpfte und nicht genesene Personen (dies wird stichprobenartig von der Polizei kontrolliert. Bei Mißachtung wird eine Strafe von ca. € 90,00 festgesetzt)
- Bei Veranstaltungen ab 25 Personen kommt die 3-G-Regel zur Anwendung
Stufe 2 - 15 % (300 Betten) der Intensivkapazitäten
Bei Überschreitung der 300er Grenze, sind folgende Maßnahmen zusätzlich einzuhalten:
- Für die Nachtgastronomie & ähnliche Sittings sowie für Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen tritt eine 2-G-Regelung in Kraft; was Bedeutet, nur geimpfte und genesene
- Die selbst durchgeführten Tests haben in der 3-G-Regelung keine Gültigkeit mehr (Wohnzimmertest)
Stufe 3 - 20 % (400 Betten) der Intensivkapazitäten
Bei Überschreitung der 400er Grenze, tritt folgende Verschärfung in Kraft
- Die Zugangsbeschränkungen werden ausgeweitet. Die 3-G-Regel tritt außer Kraft. Ein Zutritt, wo vorher die 3-G-Regel galt, ist nur mehr geimpften/genesenen Personen bzw. Persoen mit einem negativen PCR Test möglich.
Des weiteren wurde beschlossen, dass der Grüne Impfpass, zumal eine Ausweitung der Gültigkeit des Impfzertifikats von neuen Monaten auf zwölf Monaten hat - sowie jede nachfolgende Imfpung.