Bilder veröffentlichen – Was ist erlaubt, was nicht?

Foto für Bilder veröffentlichen – Was ist erlaubt, was nicht?

Man schreibt gerade seinen wöchentlichen Blog-Artikel, den News-Beitrag für die Gemeindewebseite oder veröffentlich einen lustigen Facebook-Post. Ein Bild darf hierbei natürlich nicht fehlen, denn wie heißt es so schön „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“, aber welche Bilder darf ich dafür eigentlich verwenden und was ist nicht erlaubt? Im folgenden Blog-Artikel gibt's die Aufklärung!

Zu allererst sei zu erwähnen: Über Bilder, die du selbst machst, darfst du natürlich frei verfügen. Du kannst entscheiden wer dieses Bild für welche Zwecke verwenden darf, ob er/sie deinen Namen nennen muss oder ob er/sie überhaupt deine Zustimmung benötigt. Anders verhält es sich, wenn du Fotos von anderen Personen ohne deren Einverständnis machst und veröffentlichen willst, dazu aber mehr später.

Bilder von anderen Fotografen

Verwendest du Bilder, die jemand anderes gemacht hat, so musst du dir vorher das Einverständnis holen. Das gilt beispielsweise für die meisten Bilder aus der Google-Suche oder von Bildagenturen wie Gettyimages. Wichtig ist hierbei, gerade was Bildagenturen betrifft, genau nachzulesen wofür das Bild verwendet werden darf. Hast du ein Bild bei einer Bildagentur erworben, heißt das nicht automatisch, dass du ein grenzenloses Verwendungsrecht hast. Während die Agentur dir beispielsweise einräumt das Foto für deine Webseite zu verwenden, heißt das nicht, dass du das Foto auch für den nächsten Social-Media-Post verwenden darfst. Daher lieber nochmal genau nachlesen und nachfragen.

Bilder von Personen

Sowohl für die Anfertigung von Fotos als auch für die Veröffentlichung sollte grundsätzlich die Zustimmung der abgebildeten Personen vorliegen. Bei der Abbildung von Personen gilt es neben dem Urheberrecht auch das Datenschutzrecht zu beachten. Für das Urheberrecht besonders entscheidend ist, dass Bilder von Personen nicht veröffentlicht werden dürfen, wenn dadurch die Interessen derjenigen Person verletzt werden würden. Gerade bei Veranstaltungen und den dort gemachten Fotos ist dies oftmals schwierig. Es sollten daher sowohl bei Einladungen, Veröffentlichungen zur Veranstaltung als auch bei der Veranstaltung selbst auf die Tatsache der Anfertigung von Fotos und die Verwendung in Printmedien des Veranstalters sowie gegebenenfalls im Internet hingewiesen werden. Hier sei aber auch zu beachten, dass die Erteilung einer Zustimmung auch stillschweigend erfolgen kann, beispielsweise wenn jemand für ein Foto posiert. Dabei aber auch nur im Bezug auf ebendiese Veranstaltung und nicht beispielsweise zur Bewerbung des nächsten Events

Wenn abgebildete Personen nicht das Motiv des Bildes sind – was natürlich schwierig im Einzelfall zu definieren ist – müssen diese Personen nicht gefragt werden. Dies gilt z.B. für Landschafts- oder Architekturfotos. Macht man beispielsweise ein Foto des Wiener Stephansdoms benötigt man nicht die Zustimmung aller vorbeilaufenden Passanten, die ebenfalls auf dem Foto zu sehen sind.

Social Media

Generell gilt all das auch für Social Media. Egal ob man hier vom persönlichen Facebook-Profil oder vom Unternehmens-Profil ausgeht. Man sollte also auch auf Social Media darauf achten, was man postet. Am Besten wäre es natürlich nur Fotos, die man selbst gemacht hat zu posten und auch die Erlaubnis von Personen einzufordern, sollte man von jemand anderen ein Foto posten.

Nützliche Links

Zum Glück gibt es auch viele kostenlose Möglichkeiten für Bilder. Bilder dieser Bilddatenbanken können frei und kostenlos verwendet werden. Du musst dir also hier keine Sorgen machen, wenn du von dort Bilder für deinen Blog-Post, Facebook-Post oder für einen News auf der Gemeinde-Webseite verwendest. Dazu gehören beispielsweise Pixabay, Unsplash oder Pexels. Du kannst dich dort auch selbst nochmal vergewissern für was du die dortigen Fotos verwenden kannst.

Hier hast du noch vorgefertigte Texte für das Einräumen von Bildrechten, die du nur mehr adaptieren musst: https://www.wko.at/branchen/information-consulting/werbung-marktkommunikation/FAQs_Fotografie_und_Werbung.html

28.08.2019